RIEGER kann wieder über den Heisenhof verfügen
Das Landgericht Gera hat entschieden, dass Jürgen RIEGER, stellvertretender NPD-Bundesvorsitzender, wieder über den Heisenhof in Dörverden und das Schützenhaus im thüringischen Pößneck verfügen darf. Die von ihm geführte Wilhlem-Tietjen-Stiftung für Fertilisation Limited (WTSF Ltd.) ist wieder Eigentümerin der Liegenschaften. Nachdem das Landgericht Gera im Mai zunächst einen Beschluss des Amtsgerichts Jena über die Beendigung des Nachtragsliquidationsverfahrens für das deutsche Vermögen der gelöschten WTSF Ltd. außer Vollzug gesetzt hatte, entschied es nun, dass es aufgrund der Wiedereintragung der WTSF Ltd. in das britische Handelsregister keines Nachtragsliquidators mehr bedarf.
Da RIEGER für den Heisenhof keine Baugenehmigungen hat, darf zumindest dieses Objekt weder bewohnt noch genutzt werden. Die in den Jahren 2004 und 2005 verfügten (Wohn-)Nutzungsuntersagungen sind bestandskräftig. Lediglich ein Betreten und eine Bewachung des Grundstücks ist möglich. Für alle Gebäude existieren Abrissverfügungen, gegen die Klage- bzw. Widerspruchsverfahren anhängig sind.
