Aktionen der rechtsextremistischen Szene aus Anlass des 21. Todestages von Rudolf Heß
Aus Anlass des 21. Todestages des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß führte die rechtsextremistische Szene am 16. und 17. August in einigen Orten im Bundesgebiet dezentrale Aktionen durch. Zuvor waren die durch den rechtsextremistischen Rechtsanwalt Jürgen RIEGER für das bayrische Wunsiedel
angemeldete zentrale Gedenkveranstaltung sowie eine unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf dem privaten Gelände eines Gasthofes im nahegelegenen Warmensteinach geplante Ersatzveranstaltung verboten worden. Beide Verbote wurden gerichtlich bestätigt.
Als Reaktion auf diese sowie weitere Veranstaltungsverbote konzentrierte sich die rechtsextremistische Szene auf die Durchführung dezentraler Aktionen.
Die zahlenmäßig größte spontane Veranstaltung stellte ein mit ca. 200 Teilnehmern in Ueckermünde (MV) durchgeführter Fackelmarsch dar. Weitere Spontanaufzüge fanden am 16. August u. a. in Kiel (SH), Frankenthal (RP) und Hanau (HE) statt. Am 17. August folgten ein Spontanaufzug in Neustrelitz (MV) sowie eine unter dem Motto "Meinungsfreiheit schützen ? gegen Polizeiwillkür" angemeldete Demonstration in Altenburg (TH) mit 230 Teilnehmern.
In Niedersachsen zogen am frühen Nachmittag des 16. August ca. 50 Angehörige der rechtsextremistischen Szene aus Niedersachsen und angrenzenden Bundesländern in die Braunschweiger Innenstadt. Dabei wurden Parolen wie "Rudolf Heß ? Das war Mord" skandiert und ein Transparent mit dem Portrait von Rudolf Heß und der Aufschrift "Mord verjährt nie" mitgeführt. Einer der Beteiligten hielt eine kurze Rede. Seitens der Polizei wurden die Personalien der Teilnehmer festgestellt und diesen Platzverweise erteilt. Ein Teilnehmer wurde zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen.
