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Donnerstag, 30. Oktober 2008

Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt

Modegeschäft "Narvik" muss aus Magdeburger Hundertwasserhaus ausziehen

Das Modegeschäft "Narvik", in dem seit Juli letzten Jahres hauptsächlich die bei Rechtsextremisten beliebte Bekleidungsmarke "Thor Steinar" vertrieben wird, hat den Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt verloren. Das OLG entschied am 28. Oktober 2008, dass der Mietvertrag "von Anfang an nichtig" war und begründete das Urteil damit, dass der Mieter die Vermieterin "arglistig getäuscht" und gegen "das  Prinzip von Treu und Glauben" verstoßen habe. Der Mieter ist gleichzeitig Geschäftsführer der Produktionsfirma der "Thor Steinar"-Bekleidung. Sollte er keine Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, muss er das Geschäft innerhalb von vier Wochen räumen.