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Donnerstag, 10. September 2009

Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt

Resümee: Aktivitäten von Rechtsextremisten zum Todestag von Rudolf Heß

Auch 2009 verfolgte die rechtsextremistische Szene das Ziel, eine zentrale Gedenkkundgebung aus Anlass des Todestages von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß an dessen Begräbnisort in Wunsiedel (Bayern) durchzuführen.

Jedoch hatte das Landratsamt Wunsiedel (Bayern) im Mai - wie in den Jahren zuvor - die von Jürgen Rieger für den 22. August 2009 angemeldete Veranstaltung "Gedenken an Rudolf Heß" wegen der Gefahr der Verwirklichung von Straftaten untersagt. Sowohl das Verwaltungsgericht Bayreuth als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigten das Verbot. Das Bundesverfassungsgericht wies das Rechtsmittel Riegers gegen das Verbot der Veranstaltung zurück.

Die rechtsextremistische Szene führte anlässlich des Heß-Todestages im Zeitraum vom 13. bis 23. August dennoch bundesweit mehrere dezentrale Veranstaltungen durch, an denen insgesamt rund 650 Personen teilnahmen. Am 15. August nahmen rund 150 Rechtsextremisten in Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) an einem Fackelmarsch teil, den die Polizei auflöste. Weitere unangemeldete Veranstaltungen mit zum Teil deutlich unter 50 Teilnehmern fanden zwischen dem 15. und 22. August unter anderem in Malchow (Mecklenburg-Vorpommern), Gotha (Thüringen) und Kellinghusen (Schleswig-Holstein) statt.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hatte, wie breits in den Vorjahren, eine Allgemeinverfügung erlassen, die öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem 22. Todestag von Rudolf Heß standen, in der Zeit vom 14. bis 18. und vom 22. bis 24. August im Land Sachsen-Anhalt verbot. Dieses Verbot umfasste auch jegliche damit verbundene Ersatzveranstaltungen.

Jedoch versuchten Rechtsextremisten während des genannten Zeitraums Veranstaltungen durchzuführen, die, wenn auch mit anderen Themenfeldern verbunden, einen Bezug zum Heß-Todestag aufwiesen.

Eine für den 15. August vom NPD-Kreisverband Wittenberg angemeldete Kundgebung unter dem Motto "Sozial geht nur National" wurde durch die Versammlungsbehörde des Landkreises verboten.

Am Vormittag des 15. August wurden unterhalb des Brockens vier Rechtsextremisten festgestellt, die ein unbeschriftetes Holzkreuz bei sich trugen. Die Personen befanden sich auf dem Weg zu einem ehemaligen Grab eines Wehrmachtssoldaten. Da davon auszugehen war, dass eine Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Heß-Todestag durchgeführt werden sollte, stellten Polizeibeamte das mitgeführte Kreuz sicher und erteilten Platzverweise.

Der NPD-Kreisverband Harz hatte für den 17. August in Wernigerode eine Kundgebung unter dem Motto "Für die Freiheit der Meinung und des Glaubens" angemeldet, die unter Verweis auf die Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes verboten wurde.

Auch eine von der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" beabsichtigte Mahnwache in Oschersleben (Landkreis Börde) wurde untersagt.

Für den 17. August wurde im Internet zu "Flashmob"-Aktionen (blitzartige Zusammenkünfte von Aktivisten) in insgesamt 138 Städten der Bundesrepublik mobilisiert . Dabei waren auch 15 Orte in Sachsen-Anhalt benannt worden. Solche Zusammenkünfte fanden in Sachsen-Anhalt schließlich nicht statt. Allerdings wurde später im Internet behauptet, bei dem Aufruf habe es sich um eine gezielte Falschinformation gehandelt, mit der "staatliche Stellen beschäftigt" werden sollten.

Darüber hinaus fanden landesweit zahlreiche Propagandaaktionen wie Farbschmierereien, Plakatierungen und Flugblattverteilungen statt. Zum Beispiel überklebten unbekannte Täter am 12. August in Halle rund 40 Straßenschilder mit dem Schriftzug "Rudolf-Heß-Straße". Derartige Propagandaaktionen haben im Vergleich zum Vorjahr zugenommen.