Der Verfassungsschutz - eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern
Der Verfassungsschutz ist föderal strukturiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln nimmt die Verfassungsschutzaufgaben als Zentralstelle auf Bundesebene wahr. Daneben hat jedes Bundesland eine eigene Verfassungsschutzbehörde, die sich regionalen Schwerpunkten widmet.
Die klassischen Aufgabenfelder sind die Beobachtung und Analyse rechtsextremistischer, linksextremistischer und ausländerextremistischer Bestrebungen sowie die Abwehr von Spionagetätigkeiten fremder Staaten. Darüber hinaus ist auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit ein gesetzlicher Auftrag für den Verfassungsschutz. Dass die Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Priorität genießt, wird u.a. mit dieser gemeinsamen Internetseite der norddeutschen Länder deutlich, denn nur der Bürger, der Hintergünde kennt, kann seinen persönlichen Beitrag zum Schutz der Verfassung leisten. Für die Sicherung unseres demokratischen Gemeinwesens steht als Ziel im Mittelpunkt, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes umfassend zu informieren und so in ihrer Abwehrbereitschaft zu stärken.
Nachrichtendienstliche Mittel
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, insbesondere zur Beschaffung geheimer Informationen dürfen die Verfassungsschutzbehörden nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Die verschiedenen Arten von ND-Mitteln sind in den jeweililgen Landesgesetzen verankert.
In der Praxis sind dies im Wesentlichen:
Observation
Darunter versteht man die unbemerkte Beobachtung von Personen, Objekten oder Ereignissen. In der Öffentlichkeit wird die Observation häufig mit der Arbeit des Verfassungsschutzes schlechthin gleichgesetzt. Sie stellt tatsächlich jedoch nur einen kleinen Teil der Nachrichtenbeschaffung dar.
Fotografie/Videografie
Foto- und Videotechnik wird überwiegend bei Observationen eingesetzt. Die häufig gestellte Frage, ob ein Bürger als Teilnehmer einer nicht-extremistischen Veranstaltung, vom Verfassungsschutz eventuell fotografiert wird und dadurch ggf. berufliche Nachteile bei der Einstelllung haben könnte, ist mit einem klaren Nein zu beantworten.
V-Leute (Vertrauens-Leute)
Sie dienen dem Verfassungsschutz als wichtigste Informationsquellen. Es handelt sich hierbei um Anhänger oder Mitglieder extremistischer Organisationen, die vom Verfassungsschutz angeworben werden, um detaillierte Informationen, insbesondere über interne Abläufe, zu liefern. Nur über V-Leute sind so z.B. Vorbereitungen von Straftaten zu erfahren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Tarnmittel
Tarnmittel wie Tarnkennzeichen an dienstlichen Kraftfahrzeugen oder Ausweispapiere mit Tarnnamen werden zum Schutz der eingesetzten Beamten bei der Nachrichtenbeschaffung verwendet.
G 10-Maßnahmen
Der Verfassungsschutz ist berechtigt bei besonders schwerwiegenden Sachverhalten, die anders nicht aufgeklärt werden könnten, eine sog. G 10-Maßnahme zu beantragen und bei Genehmigung durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine Kontrolle des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs, deren Rechtsgrundlage sich aus dem G 10-Gesetz ergibt, das Einschränkungen des Grundrechts aus Art. 10 Grundgesetz regelt. G 10-Maßnahmen werden überwiegend im Bereich des militanten Extremismus und der Spionageabwehr eingesetzt.

